Montag, 16. Januar 2012

Verbraucherzentrale warnt vor Telefonwerbung von Tele2

Rödelheim. Seit einiger Zeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale Beschwerden über die Telefonwerbung der Firma Tele2. Die Anrufer werben massiv für einen Telefonkomplettanschluss, der ohne einen Grundanschluss bei der Deutschen Telekom auskommen soll. Betroffen sind häufig Verbraucher, die bereits Preselection-Kunden bei Tele2 sind. Dabei verschweigen die Anrufer allerdings die Nachteile des neuen Vertrags. „Im Gegensatz zum alten Telekom-Anschluss läuft der Tele2-Anschluss über das Mobilfunknetz. Darauf wird aber häufig nicht hingewiesen“, kritisiert Martina Totz, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. „Außerdem kann der neue Anschluss nur mit Tele2-eigenen Geräten genutzt werden und ist mit weiteren Einschränkungen verbunden.“ 
Wer dem Vertrag telefonisch zustimmt, erhält in der Regel ein Mobiltelefon einfacher Bauart zugeschickt und meist erst auf Nachfrage der Kunden eine Tele2-Anschlussbox. Allerdings verfügt die Box nur über einen einzigen Anschluss für ein Telefongerät. Weitere Nachteile dieses Vertrags: Mit dem Tele2-Anschluss können weder Call-by-Call noch Internet-by-Call oder Pre-Selection-Dienste genutzt werden. Ebenfalls nicht verwendet werden können laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorhandene Telefaxgeräte oder ein externer Anrufbeantworter Die Nutzung eines Hausnotrufdienstes ist ebenfalls nicht möglich. Bei einem Stromausfall kann laut den AGB kein Notruf über 110 oder 112 abgesetzt werden. Je nach Wohnlage des Kunden kann außerdem der Mobilfunkempfang eingeschränkt oder unmöglich sein.  
Die Verbraucherzentrale sieht in der Vorgehensweise von Tele2 den Versuch, Verbraucher durch ungenaue Informationen oder Verschweigen wichtiger Tatsachen zum Abschluss von Verträgen zu bewegen, die sie bei genauer Kenntnis der Sachlage möglicherweise nicht eingegangen wären. Wer aufgrund eines solchen Anfrufs von Tele2 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen unter Umständen wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anfechten. Sollte das Telefonieren nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein, steht den Kunden möglicherweise auch ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Fragen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale montags, dienstags und donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr am landesweiten Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 09001 77 80 80 4 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). Mit den Telefongebühren sind auch die Kosten für die Beratung beglichen. Persönliche Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkte der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06131/28 48 0 (Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr).



 

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