Montag, 17. Februar 2014

Stadt verbietet weitere Spielhallen in Rödelheim


Rödelheim. Die Stadt Frankfurt hat einen weiteren Schritt getan, die Spielhallenflut im stadtteil dauerhaft einzudämmen. Nun wurden Spielhallen aus einem weiteren Ortskernbereich ausgeschlossen.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nummer 886 – „Rödelheim/Östlicher Ortskern“ gefasst. Damit werden – nach entsprechendem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung – Spielhallen nun auch im östlichen Ortskern Rödelheims ausgeschlossen. Bereits im vergangenen Jahr war durch die Änderung von drei angrenzenden Bebauungsplänen die Ausbreitung weiterer Spielhallen im westlichen Rödelheimer Stadtteilzentrum eingedämmt worden. Die geänderten Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 Ä, NW 24b Nr. 2 Ä und NW 24d Nr. 1 Ä sind am 2. Juli 2013 in Kraft getreten.

„Mit dem Satzungsbeschluss werden Vergnügungsstätten in den vorhandenen Misch- und Kerngebieten im Geltungsbereich der vier Bebauungspläne ausgeschlossen. So können wir weitere Spielhallen im Stadtteilzentrum verhindern und den zentralen Versorgungsbereich von Rödelheim vor diesen städtebaulich negativen Beeinträchtigungen schützen“, freut sich Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz. „Durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten wird das Wohnen im Stadtteil gestärkt.“ Anlass für die Planerarbeitung waren die zahlreichen, im Ortskern Rödelheim vorhandenen Vergnügungsstätten – sogenannte Casinos, Sportsbars und Wettbüros –, die sich negativ auf das Ortsbild auswirken. Denn damit ist die Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben verbunden und es treten städtebauliche Konflikte mit schutzwürdigen Nutzungen wie Wohnen und Gemeinschaftsanlagen auf. Aufgrund ihrer Öffnungszeiten stellen Vergnügungsstätten eine wesentliche Belastung der Wohnnutzung durch Lärm dar.

Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2010 sollen beim Vorliegen von städtebaulichen Gründen bestehende Bebauungspläne geändert werden, um neue Spielhallen für unzulässig zu erklären. Im Falle Rödelheims liegt die Begründung im Schutz des Stadtteilzentrums in seiner Funktion als Nahversorgungsbereich und sozialer Ortsmittelpunkt. Mit der Orientierung am Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt wird zugleich ein unzulässiger Pauschalausschluss von Vergnügungsstätten verhindert.

In den vergangenen Jahren hat das Planungsdezernat zwölf Bebauungspläne geändert oder neu aufgestellt mit dem Ziel, Vergnügungsstätten auszuschließen und die Ausbreitung von weiteren Spielhallen in Stadtteilzentren eindämmen. Mit dem B 886 erhält der achte davon Rechtskraft, vier befinden sich noch im Verfahren. Der Bebauungsplan Nummer 886 ist dieser Meldung als PDF-Download beigefügt.

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