Sonntag, 22. Juli 2012

Umbau Rödelheimer Bahnhof: Befahren der Rampen für Rollstuhlfahrer verboten

Und weil's so peinlich ist und einige darum gebeten hatten, das Thema einmal aufzugreifen - haben wir bereits gemacht in diesem Frühjahr, als Erste weit und breit. Voila:

Rödelheim. Wenn man denkt, schlimmer geht's nimmer, dann frag doch einfach.....die Bahn. Heute: Wundersames vom Umbau der Rödelheimer Bahnhofs, Teil pppffffff keine Ahnung, mindestens dreistellig.
Mit nunmehr einjähriger Verzögerung ist der Bahnhof natürlich immer noch nicht fertig, geschweige denn barrierefrei - wie vollmundig angekündigt. Das schlechte an der Nachricht: er wird es wohl auch nie werden. Zumindest, wenn man die Schilder richtig deutet, die seit wenigen Tagen hinter Zäunen hoch über den Aufgängen der Rampen hängen. "Befahren für Rollstuhlfahrer verboten!" Ja, richtig gelesen. Keine Warnung von wegen, aufgepasst, das ist mächtig steil hier, da könnte einem in der enorm ausladenden Schleife vielleicht die Puste ausgehen. Nein, regelrecht verboten ist das Befahren der Rampe für Rullstuhlfahrer.
Bislang hatte ich es für einen Witz gehalten

 - davon gehört hatte ich schon, dass die Rampen zu steil würden. Aber, mit Verlaub, wie dämlich muss man eigentlich sein, eine solche Unterführung zu planen und die Rampen so zu planen, dass sie nicht von Rollstuhlfahrern benutzt werden können. Darf man so etwas überhaupt noch barrierefrei bezeichnen?
Man stelle sich nun mal vor: Ein Rollstuhlfahrer möchte von von hibdebahn nach dribbdebahn.
Er besteigt den Fahrstuhl, nachdem er vorher den Müll ausgekehrt hat. Er fährt hinunter, unterquert die Schienenstrecke (rollt nach Regen durch eine veritable Pfütze) und kann leider nicht auf der anderen Seite auffahren, weil dort der Aufzug wieder mal außer Betrieb ist (was ja auch nicht so selten vorkommt). Und was kommt jetzt? Statt mit Anlauf die Rampe zu fahren, oder ggf. einen Passanten zu bitten, ihn hinaufzuschieben, ist dies schlicht verboten. Und im Klartext heißt das: umdrehen, wieder hoch und gaaaaanz außen rum - und womöglich an der Unterführung bei Lidl vor dem selben Problem zu stehen. Mit dem Unterschied, dass die Auffahrt hier zwar legal, aber ebenso unmöglich ist.
Ist das clever? Ist das barrierefrei? Ist das teilweise öffentliche Gelder sinnvoll ausgegeben? Nein, das ist gaga, Verschwendung und richtig schön ballaballa. Dann hätte man auch die alte Unterführung lassen können.

5 Kommentare:

Andy Walther hat gesagt…

Tja, hoffentlich sitze ich nie im Rollstuhl und komme derart "gehandcapt" nach Rödelheim!! Man kann immer wieder nur staunen was DIE Bahn so alles Planen und Ausführen lässt??!!
Und, jetzt ist der Blogger bestimmt wieder der Ar..., der über alles was zu "meckern" hat?! Vielleicht sollten sich Planungsbüros und Architekten, die für die Bahn oder andere öffentliche Einrichtungen planen, einfach Rollstuhlfahrer und/oder auf andere Art behinderte Menschen zur Planung dazuholen? Barrierefrei ist doch nicht nur für behinderte Mitbüger im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel ein unbedingtes MUSS. Sondern für uns alle! Alt werden wir auch alle und sind dann bestimmt froh über jedes nicht vorhandene Hindernis?!

Bernhard Kohaupt hat gesagt…

Diese Bescilderung ist ja eher für eine Glosse geeignet. Aber ich will versuchen, hier ernsthaft zu antworten:

Soll hier Rollstuhlfahrern verboten werden, die Rampen zu benutzen, wenn die Aufzüge ausfallen? Gerade wegen dieses häufigen 'Notfalls' haben sich damals auch Rollstuhlfahrer in der BI 'stufenlos vereintes Rödelheim' für die Rampen eingesetzt.

Natürlich sind diese Rampen nicht für alle Rollstuhlfahrer problemlos nutzbar, deshalb sind ja die Aufzüge notwendig. Bei Rollstuhlfahrern ist es wie bei allen anderen Menschen auch, es gibt sportliche und weniger sportliche, gut und schlecht ausgestattete. Für einen guten E-Rollstuhl sind die Rampen überhaupt kein Problem. Beim Schieben hängt's von der Begleitperson ab. Für Leute mit Handbetrieb ist's natürlich hart, aber auch da gibt es welche, die das locker schaffen.

Tatsächlich ist die Rampe - gemäß DIN und anderen Regelwerken - in Deutschland nicht als 'barrierefrei' zu bezeichnen. Deshalb muss auch ein Hinweis hin, etwa 'Steigung 10 %, keine Zwischenpodeste', oder 'Nicht barrierefrei gemäß DIN' oder 'Nicht für alle Rollstuhlfahrer geeignet'.

Das Verbotsschild aber kann man eigentlich nur als bürokratischen Versuch interpretieren, alle Haftungsrisiken zu vermeiden. Aber dann müsste - konsequent nach DIN 32984 - am oberen Ende der Rampe auch ein Noppenfeld als Warnung für Blinde angeordnet werden. Denn auch sie sind auf das plötzlich starke Gefälle nicht immer vorbereitet.
Im Übrigen kann ich nur auf das Kapitel Rampen/Treppen meiner eigenen Website http://unbehindertmobil.de/ verweisen.

Natürlich sind die Rampen in Rödelheim nicht in erster Linie für Rollstuhlfahrer, aber ihnen die Nutzung zu verbieten, ist diskriminierend. Sie müssen gewarnt werden, aber entscheiden können sie selbst.

Für die Bügerinitiative stufenlos vereintes Rödelheim
Bernhard Kohaupt

Anonym hat gesagt…

Herr Kohaupt,

toll was sie da so von sich geben, alle Achtung.
Dieses von ihnen als Verbotschild titulierte Schild ist leider
ein Witz. Denn laut StVO ist dieses Schild überhaupt nicht zulässig und daher in keinster Weise verbindlich.

Des weiteren empfinde ich es als eine Schande für die Stadt Frankfurt sich mit solch einem fadenscheinigen Schild aus der Verantwortung ziehen zu wollen.
Wie wir es bei der Besichtigung gestern feststellen konnten wäre die Rampe auch anders gestaltbar gewesen denn es liegt viel ungenutzte Fläche brach die man zur besseren Gestalltung hätte einbeziehen können.

Wenn dieses Verbot Diskriminierend ist warum haben sie sich dann nicht im Vorfeld gegen diese Diskriminierung gewandt ? Zudem möchte ich dann auch erwähnen das diese Rampe von Radfahrern, Skatern etc. genutzt wird - denen darf man also ohne Warnung diese "gefährliche Steigung, Gefälle" *g zumuten ???????????????????

Klar kommen nicht alle Rollifahrer ohne Hilfe dort hoch aber übertreiben sllten sie auch nicht. Ich als nicht unbedingt sportlichste Rollifahrerin habe es auch geschafft.

Vermutung meinerseits ist das die Stadt oder Bahn, mit dieser Art der Beschilderung auf eine abscheuliche Art und Weise aus der generellen Verantwortung zum wirklich Behindertengerechten bauen
verabschieden wollen. Dies werden wir als Betroffene sicher nicht hinnehmen.

Gruß T.J. Veit

Steffen Löw hat gesagt…

Mit drei Rollifahrern haben wir Gestern am 24.07.12 eine gesetzeswidrige Testfahrt der Rampe vorgenommen.

Desweiteren haben wir das Schild mit einem Gläschen Sekt eingeweiht und ein Dankschreiben mit Blumen am Rollstuhlfahrerverbotsschild angebracht.

Siehe Blog: www.eigude.de Artikel vom 25.07.12

Gruß S.Löw

H.Hecker hat gesagt…

siehe auch:

http://rollingplanet.net/2012/07/18/schildbuergerstreich-in-roedelheim-freie-farce-fuer-alle/